Hinweise für Öffentliche Bekanntmachungen
Seit 13.06.2020 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ellwangen (Jagst), sofern sondergesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite www.ellwangen.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen sowie für die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ellwangen (Jagst) bei der Pressestelle, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst) kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden. Sie können angefordert werden unter der Adresse bekanntmachung(@)ellwangen.de
rechtskräftige Bebauungspläne
Bodenrichtwerte
Informationen zur Datenverarbeitung im Bauleitplanverfahren gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens.
Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)
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Öffentliche Bekanntmachung vom 16.12.2022
Widmung einer Straßenfläche auf den Teilflächen der Flst. 4626/5 und 5547, Gem. Röhlingen.
Die Stadt Ellwangen hat die aus dem beiliegendem Lageplan rot gekennzeichneten Grundstücksflächen der Flst. 4626/5 und 5547, Gem. Röhlingen gemäß § 5 Straßengesetz dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
gez.
Liegenschaften und Steuern
Hinweis
Die Inhalte werden von der Stadt Ellwangen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Ellwangen wenden.