Im Detail
Eine Gesellschaft ohne Barrieren, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können, dies ist die Vision der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die seit 2009 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland ist. Vor diesem Hintergrund gilt es, auch in unserer heimischen Region den Anforderungen der Konvention nachzukommen.
Ziel ist es, die Teilhabe eines jeden Menschen am öffentlichen Leben, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, ob mit oder ohne Behinderung zu fördern und weiterzuentwickeln. Insbesondere gilt es, gleiche Chancen für alle Menschen herzustellen, Benachteiligungen abzubauen und damit die Lebensqualität zu verbessern.