Allgemeines zum Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss der Stadt Ellwangen (Jagst) hat für das Gemeindegebiet aufgrund von § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 Gutachterausschuss-VO die Bodenrichtwerte für das Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt und in einem Richtwerte-verzeichnis sowie einer Richtwertekarte dargestellt. Die Richtwerte wurden als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land mit Erschließungskostenanteil (nicht Bauerwartungsland) und als land- und forstwirtschaftlich genutztes Land aus den in der Kaufpreissammlung ausgewerteten Kaufverträgen abgeleitet. Die Bodenrichtwerte gelten für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Antrag Wertgutachten
- Hier können sie den Antrag einsehen und drucken (PDF-Datei) - folgt in Kürze.