Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB), §12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO), §13ff Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.
Bodenrichtwerte
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis:
- Adelmannsfelden
- Ellenberg
- Ellwangen
- Jagstzell
- Neuler
- Rainau
- Rosenberg
- Stödtlen
- Tannhausen
- Unterschneidheim
- Wört
Die Bodenrichtwerte und die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen (Richtwertkarte)sind im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ kostenfrei abrufbar: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Für noch nicht auf BORIS-BW verfügbare Lagen wird die zeichnerische Darstellung bis zum 01.07.2022 ergänzt, so dass diese für die ab 01.07.2022 zu erstellenden Grundsteuererklärungen zur Verfügung stehen.
Das Richtwertverzeichnis sowie die Richtwertkarten können außerdem auf der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis im Rathaus Ellwangen, Spitalstraße 4, Zimmer 136, 73479 Ellwangen (Jagst), Telefonnummer: 07961/84-229, gutachterausschuss(@)ellwangen.de eingesehen werden.
Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis hat gemäß seiner gesetzlichen Aufgabe die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und beschlossen. Bodenrichtwerte werden dabei für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen.
Die Zahlen geben Aufschluss darüber, wieviel der Quadratmeter Grund und Boden innerhalb einer bestimmten Zone durchschnittlich wert ist. Im vergangenen Jahr hat es für viele Lagen eine mäßig fortgesetzte Entwicklung der Preise gegeben, teils führten aber auch neue Baulandausweisungen zu einem höheren Preisniveau.
Die Bodenrichtwerte geben also wichtige Anhaltspunkte für die Ermittlung des Grundstückswerts, zur Ermittlung des tatsächlichen Werts eines einzelnen Grundstücks wäre aber ein Verkehrswertgutachten erforderlich, das dann auch Grundstücksbesonderheiten berücksichtigt.
In der jetzigen Veröffentlichung sind neben den Werten zum 31.12.2020 auch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 enthalten, die eine der Grundlagen für die Besteuerung des Grundvermögens im Rahmen der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg darstellen.
Bitte beachten Sie: Hierfür sind ausschließlich die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 zu verwenden.
Zur Grundsteuerreform und der erforderlichen Grundsteuererklärung erhalten die Grundstückseigentümer aber noch ein Informationsschreiben des zuständigen Finanzamts.
Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet Ihr zuständiges Finanzamt.