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Jahr 2019

Dezember 2019 – Der „Thurn“, 1783

Actum Thannenburg den 27ten Oct. 1783

Amtsknecht Eder von Bühlerthann bringet einen Arrestanten Nachts 7. Uhr zu Amt mit der Anzeig, daß dieser Pursch sich schon 3. Tag in Bühlerthann in den Wirthshäusern mit Sauffen aufhalte, und mit Fluchen und Sacramentieren sich ärgerlich vergehe […]

Arrestant [wurde] vorgeführet, da selber aber solchergestalten bezechet gewesen, daß von ihme keine adäquate Antwort zu erhalten ware, und derselbe nebenbey ganz unverschamt über das Amt zu schmähen angefangen, hat man ihne durch den Amtsknecht in den Thurn bringen und daselbst mit Wasser und Brod, dann einer warmen Suppen verpflegen lassen, bis er wieder ausgenüchteret.

(Protokoll über die Ausnüchterung eines Betrunkenen im Ortsarrest zu Bühlertann)

Eine Arreststrafe im „Thurn“ konnte seinerzeit z.B. vom Schultheißen verhängt werden und von einigen Stunden bis zu wenigen Tagen dauern. Typische Vergehen, die auf diese Weise geahndet wurden, waren – wie in dem hier geschilderten Fall – Volltrunkenheit und Respektlosigkeiten gegen die Ortsobrigkeit. Auch für Kleinstdelikte mit geringem Streitwert konnte man „in den Turm gelegt“ werden.

In Ellwangen befand sich die Arrestzelle im Steinernen Tor am Ende der Marienstraße. Nach dessen Abbruch 1824 wurden Arrestanten in ein Zimmer im neu erbauten Torhaus (heute Döner-Imbiss) gesteckt. Der Begriff „Turm“ blieb jedoch noch eine ganze Weile im Gebrauch, sodass man sich zumindest ab diesem Zeitpunkt kein zugiges Verlies mehr vorstellen muss, wenn von Haft im Turm die Rede ist.

Im Dachgeschoß des Pfahlheimer Rathauses sind heute noch zwei Arrestzellen mit Holzpritsche, Toiletteneimer und Holzofen (der nur vom Flur aus beheizbar war) erhalten. Dieser Ortsarrest soll noch bis um 1950 herum benutzt worden sein – als Ausnüchterungszelle.

Bestand EL, B V 4/520

November 2019 - Staatshandbücher, spätes 18. Jh.

Die sogenannten Staatshandbücher oder -kalender waren ein unverzichtbares Werkzeug für Behörden, um im Schriftverkehr mit den Herrschaftsgebieten in nah und fern immer auf dem aktuellsten Stand der dortigen Verhältnisse zu sein.

Die Bücher gliedern sich in einen überregionalen und einen regionalen Teil. Meist sind beide Teile in einem Buch zusammengefasst, manchmal liegt das Werk aber auch in zwei Bänden vor.

Der überregionale Teil widmet sich den gekrönten Häuptern des Kontinents in absteigender Rangfolge, angefangen mit dem Römisch-Deutschen Kaiser Joseph II. Stets werden auch die näheren genealogischen Verhältnisse der Herrscher und gegebenenfalls deren Legitimation erläutert. Es folgen die europäischen Könige, Kur- und sonstige Fürsten, Grafen und die Hofstaaten mit den Regierungsangehörigen und wichtigsten Beamten. Auch die wenigen freien Republiken sind gelistet, darunter die Schweiz und Venedig. 

Der zweite Teil befasst sich mit den Herrschaften des Schwäbischen Reichskreises, zu dem auch die Fürstpropstei Ellwangen gehörte. Dem Staatshandbuch von 1780 ist zu entnehmen, dass Anton Ignaz aus dem Hause Fugger-Glött derzeit amtierender Fürstpropst zu Ellwangen war, die Regierungsgeschäfte jedoch vom Coadjutor Clemens Wenzeslaus von Sachsen besorgt wurden. 1787 war Clemens Wenzeslaus selbst zum Fürstpropsten und Herrn zu Ellwangen aufgestiegen. Im Staatshandbuch von 1792 (aufgeschlagen) war diesem Umstand natürlich längst Rechnung getragen worden.

Das Staatshandbuch ist also auch als Quelle für Historiker und Geschichtsinteressierte von Interesse.

Bestand Archivbibliothek

Oktober 2019 - Juristisches Gutachten, 1734

Matthias Carl, 26 Jahre alt und aus dem Fränkischen stammend, war als Jugendlicher von seinem Lehrherrn ausgerissen und hatte sich daraufhin in Dinkelsbühl dem kaiserlichen Heer angeschlossen. Aber auch bei den Soldaten hielt er es nicht lange aus. Nach einem Fluchtversuch wurde er mit der damals üblichen Strafe des Spießrutenlaufens belegt, die er offensichtlich überlebt hatte. Nach einer weiteren missglückten Desertion schnitt man ihm die Ohren ab und jagte ihn davon. So stigmatisiert war er ein Ausgestoßener und ein Leben als Vagabund war damit vorgezeichnet. Immer wieder kam er mit der Obrigkeit in Konflikt.

Am Palmsonntag 1734 überfiel er schließlich südlich von Schwäbisch Gmünd „bei dem Kreuz auf freiem Feld“ zwischen Rechberg und Waldstetten die 18-jährige Maria Gundhard. An ihr scheint er seinen gesamten Frust ausgelassen zu haben: Er erwürgte die junge Frau und verstümmelte sie im Genitalbereich.

Gleich nach der Tat ging Matthias Carl ins Wirtshaus ins benachbarte Strassdorf, wo er die Wirtstochter bedrohte und sich durch finstere Andeutungen verdächtig machte. Noch an Ort und Stelle wurde er festgenommen. Seinen jüngst begangenen Mord und zahlreiche andere Taten gestand er freimütig. Er sei des Lebens müde, da alle ihn „weegen seines ohren Mangels verachtet“ hätten. Da sich der Tatort auf propsteilichem Gebiet befand, wurde das Gerichtsverfahren in Ellwangen abgehalten.

Das hiesige Stadtgericht hatte von alters her das Recht, über Leben und Tod zu urteilen, tat dies aber nicht etwa nach Gutdünken. Stets holte man vorher ein juristisches Gutachten ein. Die Rechtsgelehrten der juristischen Fakultät an der Universität Ingolstadt hielten im Falle des Matthias Carl die verhältnismäßig gnädige Todesstrafe durch Enthaupten für angemessen, denn „Melancholie“, die man Carl attestierte, wurde als mildernder Umstand gewertet. Allerdings wirkte sich die unerhörte Grausamkeit, mit der Carl sein Opfer zugerichtet hatte, wiederum strafverschärfend aus. Daher sollte der Delinquent auf dem Weg zur Richtstätte zweimal mit einer glühenden Zange gekniffen und darüber hinaus nach der Enthauptung wie ein Straßenräuber auf das Rad gelegt werden, den Vögeln zum Fraß.

Das letzte Wort vor der Urteilsvollstreckung hatte der Fürstpropst, der die Richtersprüche oft noch etwas abmilderte. Einen landesherrlichen Gnadenerlass scheint es im vorliegenden Fall aber nicht gegeben zu haben. Das Urteil wurde am 4. Juni 1734 auf der Richtstätte an der Dalkinger Straße vollstreckt.

Bestand EL, B V 4/B (Kriminalakten)

September 2019 – Marksteinzeugen, spätes 19. und frühes 20. Jh.

Seit Menschen Besitzansprüche an Grund und Boden erheben, werden diese verteidigt und möglichst genau dokumentiert. Während die moderne Vermessungstechnik heutzutage ein klares Bild der Eigentumsverhältnisse zeichnet, war die Dokumentation der Grenzen früher eine Frage von Vertrauen und Integrität. Jede Gemeinde bestellte einige zuverlässige und ortskundige Bürger, die das sogenannte Untergangsgericht bildeten und für das Setzen und Überprüfen der Marksteine verantwortlich waren. Die Tätigkeit der „Untergänger“ geht in ihren Anfängen auf das württembergische Landrecht von 1555 zurück.

Um die Richtigkeit eines Grenzsteins zu gewährleisten, bedienten sich die Feldgeschworenen eines einfachen Hilfsmittels, nämlich der sogenannten Zeugen. Dabei konnte es sich z.B. um Dachplattenscherben oder Holzkohlestücke handeln, ab dem 19. Jahrhundert auch um gebrannte Tontäfelchen, die regional unterschiedlich aussahen. In der Regel trugen sie die Initialen oder das Wappen des jeweiligen Orts.

Bei der „Verzeugung“ wurden die Gegenstände auf bestimmte Weise unter oder neben dem Grenzstein vergraben. Wie genau, wussten nur die Untergänger. Sie waren zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet und gaben dieses Wissen auch nur untereinander weiter. Wenn ein strittiger Grenzstein überprüft wurde und sich dabei entweder ein falsch platzierter oder gar kein Zeuge fand, so war dieser Stein offenbar rechtswidrig versetzt worden. Es musste aber nicht immer Betrug im Spiel sein: Wurde ein Grenzstein etwa beim Pflügen herausgerissen, konnte der Stein schnell wieder gesetzt werden, sofern der „Zeuge“ noch an seinem Platz war.

Die Untergangsgerichte waren vor allem im süddeutschen Raum verbreitet. In Ellwangen und seinen Teilorten endete diese Praxis noch vor der Kommunalreform.

Der dreieckige Ziegelscherben stammt aus den 1880er Jahren und war – die Reste von Erde in den Vertiefungen lassen es vermuten – schon einmal unter einem Grenzstein vergraben. Ob er aus Röhlingen oder aus Rindelbach stammt, war leider nicht zu klären (wer Näheres weiß, der melde sich gerne in Zimmer 110!). Das quadratische Tontäfelchen wurde um 1910 hergestellt und nie benutzt. Es ist offenbar ein „Restposten“, der neulich in einem alten Archivkarton zum Vorschein kam.

Bestand „Zeitgeschichtliche Sammlung“

August 2019 - Protestbrief des Schlosstorwarts Zeller, 1816

Bis zum Beitritt des Königreichs Württemberg zum Deutschen Zollverein im Jahr 1834 wurden an den drei großen Ellwanger Stadttoren – dem Jagsttor, dem sog. Steinernen Tor sowie dem Schlosstor – Straßennutzungsgebühren und Torsperrgelder erhoben. Wer z.B. abends nach Torschluss noch in die Stadt eingelassen werden wollte, musste für das Aufschließen eine Gebühr entrichten. Sie wurde von den Torwarten eingezogen, die mit ihren Familien im jeweiligen Torgebäude wohnten. Alle drei Tore wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts abgebrochen.

1816 sollte das Ellwanger Torpersonal verpflichtet werden, künftig ein Register über Ankunft und Abgang von Fremden zu führen, unter denen man allerlei Gesindel vermutete. Doch die Torwarte wollten da nicht mitmachen: das sei nicht Teil ihrer Arbeit und ohne zusätzliche Vergütung sowieso nicht. Der Ellwanger Magistrat beschloss kurzerhand, die Torwartstellen und die Einnahmen daraus ab dem kommenden Martinstag (11. Dezember) jährlich meistbietend zu verpachten. Wem das nicht passte, sollte sich eben nach einer anderen Beschäftigung umsehen.

Von der Witwe des Torwarts Hailer auf dem „Steinernen Tor“ war keine größere Gegenwehr zu erwarten, doch die Stadtväter hatten die Rechnung ohne den alten Schlosstorwart Xaver Zeller gemacht. Der schrieb einen geharnischten Brief an den Ellwanger Magistrat und stellte darin klar, dass er anno 1788 noch unter Fürstpropst Clemens Wenzeslaus fest angestellt wurde und demzufolge als „herrschaftlicher Einlasser [...] nicht ein willkürlich zu entlassender Knecht oder Taglöhner“ sei. Hinauswerfen könne man ihn nur im Falle eines nachweislichen Vergehens, und das sei in seinen mittlerweile 28 Dienstjahren niemals vorgekommen. Gegen den Beschluss des Magistrats könne er daher nur „feyerlichst prodestiren“. Nötigenfalls sei er bereit, die Sache „bei der Allerhöchst richterlichen Behörde auszufechten“.

Der Magistrat scheint gemerkt zu haben, dass er sich auf rechtlich dünnes Eis begeben hatte, denn er bestätigte Xaver Zeller die dauerhafte Wärter-Anstellung auf dem Schlosstor. Nichtsdestoweniger wurden Steinernes Tor und Jagsttor künftig wie geplant verpachtet, nachdem sich die dortigen Torwarte nolens volens in die Neuregelung gefügt hatten.

Bestand EL, A III 9/1, B II 12/5 Fol. 170b ff.

Juli 2019 - Weinende Muttergottes, um 1700

Dieses Marienbildnis stammt aus dem Rindelbacher „Seuchenkreuz“. Das rund acht Meter hohe Doppelbalkenkreuz aus Eichenholz ist einer im Mittelalter weit verbreiteten Form des Wegkreuzes nachempfunden und steht in der Nähe der alten Jagstbrücke. Es wurde 1922 auf Betreiben des Gemeinderats aus Dankbarkeit für die Verschonung des Orts vor der Maul- und Klauenseuche aufgestellt. Wie durch ein Wunder war in Rindelbach kein einziges Stück Vieh an dieser gefährlichen Krankheit zugrunde gegangen, die 1921 in der gesamten Gegend gewütet hatte. Gleichzeitig sollte es das stark verwitterte Vorgängerkreuz ersetzen, über dessen Alter und Herkunft heute leider nichts mehr bekannt ist.

1976/77 wurde das Kreuz – diesmal auf Initiative des Ortschaftsrats – wiederum erneuert und dabei einige Meter östlich vom alten Standort wieder aufgestellt. Bei dieser Gelegenheit tauschte man die Madonna, die in einer verglasten Nische im Stamm des Kreuzes gestanden hatte, gegen eine Nachbildung aus. Die Originalfigur kam zuerst ins Schlossmuseum und wurde vor einigen Jahren dem Stadtarchiv übergeben.

Über die Figur aus Lindenholz ist kaum etwas bekannt. Sie stammt wohl aus dem 18. Jahrhundert und gehörte möglicherweise zu einer Kreuzigungsgruppe. Auch über den Künstler weiß man nichts – sein Handwerk verstand er jedenfalls. In den gekonnt ausgearbeiteten Falten des Gewands sind noch Reste einer farbigen Fassung erkennbar. Typischerweise trägt die Muttergottes über einem roten Kleid einen seitlich geknoteten blauen Mantel. Vom Betrachter aus rechterhand fällt am Gewand eine ergänzte Stelle ins Auge, deren laienhaft ausgeführter Faltenwurf nicht recht zur alten Substanz der Figur passen will. Die Reparatur dürfte aus der Zeit der Kreuzerneuerung von 1922 stammen.

Bestand Kunstsammlung, J8/133

Juni 2019 - Häusliche Gewalt, 1625

Kaum ist der Siebmacher Nikolaus Thumb aus der Haft entlassen, wird ihm und seiner Ehefrau befohlen, auf dem Amt zu erscheinen. Stadtvogt Arnold von Wolffen und der Stadtpfarrer machen ihm unmissverständlich klar, dass ihre Geduld mit ihm nun am Ende ist.

Aus dem Original-Protokoll vom 13. Dezember 1625 erfahren wir, dass Thumb schon öfters im Arrest gesessen hat. Zum einen, weil er seine Ehefrau schon des Öfteren fürchterlich geschlagen hatte, aber auch wegen seines „graußam jemmerlichen Fluchens“, wofür die Obrigkeit damals ebenfalls kein Verständnis hatte. Gefruchtet hatten die Maßregelungen offenbar wenig. Und da „nichts nit hälffen wollen“, wie der Stadtvogt weiter ausführt, hätte man von Rechts wegen jeden Anlass, ihm nun „die Zungen zum Rachen herrauß zu rhaissen“, außerdem die Prügelstrafe zu verhängen und ihn anschließend aus Ellwangen zu verbannen. Dies sei nun seine allerletzte Chance: Thumb solle jetzt sofort an Eidesstatt geloben, seine Frau in Zukunft nicht mehr zu schlagen und nie wieder Gott zu lästern. 

Aber auch an Nikolaus Thumbs Ehefrau richtet man zum Schluss noch ein paar mahnende Worte: Sollte sie „nit recht mit ime haußen“, also ihre ehelichen Pflichten vernachlässigen, solle sie von ihrem Mann „gestreng“ zurechtgewiesen werden – aber ohne Schläge. Man reicht sich darauf die Hände und Nikolaus Thumb und seine Frau dürfen nach Hause gehen.

Wollen wir – knapp vierhundert Jahre später – hoffen, dass es etwas geholfen hat.

Bestand EL, B V 2 5/5 (Zivilprozessakten)

Mai 2019 - Regierungsbefehl, 1748

Manchmal musste sich die fürstpröpstlich Ellwangische Regierung auch mit ganz profanen Dingen abgeben: Unmittelbar vor der Kirche des Kapuzinerklosters (heute Marienpflege) lag auf städtischem Grund ein dampfender Haufen Schafsmist. Der gehörte dem Schwarzochsenwirt Pfeiffer und entwickelte im Sommer eine ganz besondere „Duftnote“. Weil man den Zustand aufseiten der Stadt offenbar tolerierte, sah sich die Regierung veranlasst, das Stadtvogtamt mittels schriftlichem Befehl anzuweisen, den Wirt Pfeiffer unter Androhung von Strafe aufzufordern, seinen „unsäuberlichen und schändlichen“ Misthaufen gefälligst dorthin zu verlegen, wo er niemanden stört.

Nachdeme wahr zu nehmen gewesen, daß allhiesiger Schwarzochsen Wirth Joseph Pfeiffer von einigen Jahren hero den Tung von seinen Schaafen aller nächst an dem Stadt Thor vor seiner Bey der Capucciner Kirchen stehenden Scheuren, mithin am Eingang in die Capucciner Kirchen auf gemeiner Stadt grundt und Boden auf einen haufen angeleget, welches aber nicht nur sehr vnsäuberlich und schändlich, sondern auch des starckhen geruchs und üblen geschmacks willen allerdings vnleidentlich ist, da dergleichen Tunghauffen von denen Schaafen sogar in denen Bauren Dörfferen an der strassen nicht gestattet werden; So hätte das Stadtvogtambt ihme Pfeiffern unter sicherer straff auf zu erlegen, Besagten Tunghaufen disen herbst noch von dorten umb so mehrers hinweg zu räumen, alß Er sothanen Tung gleich anderen Entweder auf ein anderes bequemeres orth Beyseits führen, oder in seinen selbstigen Garthen allda hinterhalb der Scheuren abwerts der strassen Legen könne. Signatum Ellwangen den 3ten aug. 1748.

Ex Mdto. Regiminis

[unleserlich] secretarius

Bestand EL, A III 9/1

April 2019 - Geocache, 2016

Nicht alles, was im Stadtarchiv liegt, muss zwangsläufig alt sein. Bei dem hier gezeigten Objekt handelt es sich um einen sogenannten Geocache, der von 2016-2017 beim Ellwanger Bahnhof versteckt war.

Unter Geocaching versteht man eine moderne Form der Schnitzeljagd, bei der mithilfe von GPS-Koordinaten versteckte Behälter aufgespürt werden. Oft führt die Suche zu Orten, die landschaftlich besonders reizvoll oder geschichtlich interessant sind. Man kann Geocaches suchen, aber auch selbst welche verstecken. Ein Geocache ist idealerweise wetterfest und enthält mindesten ein Logbuch, in das sich die Finder eintragen. Zusätzlich kann allerlei Krimskrams zum Tauschen hinterlegt werden, was die Suche auch für Kinder spannend macht. Manche Cache-Besitzer basteln besonders aufwändige und raffinierte Verstecke, die höchst individuell gestaltet sein können, aber eines gemeinsam haben: sie sind immer bestens getarnt, damit sie nicht versehentlich von „Uneingeweihten“ gefunden werden.

Dieser multimediale und kreative Spaß hat sich ab dem Jahr 2000 von den USA aus über die ganze Welt verbreitet und hat auch hierzulande eine große Fangemeinde. Etwa 370.000 Geocaches liegen alleine in Deutschland versteckt, davon vier in der Ellwanger Innenstadt und mehrere Dutzend im gesamten Stadtgebiet.

Der hier ausgestellte Geocache mit dem Namen „GC6CMGN Alb-Brigade“ erinnerte an den ehemaligen Bundeswehrstandort Ellwangen und lag von März 2016 bis Februar 2017 passend zum Thema bei der Panzerverladerampe am Bahnhof versteckt. Mit dem Abriss der Rampe im Frühjahr 2017 ging auch das Versteck verloren. Erlischt ein Geocache, wird im Fachjargon von „archivieren“ gesprochen. Dieser hier ist – vermutlich als einer von nur wenigen Geocaches weltweit – tatsächlich in einem Archiv gelandet. Als alltagsgeschichtliches Dokument wird er als Beispiel für Freizeitgestaltung im frühen 21. Jahrhundert dauerhaft der Nachwelt erhalten bleiben.

Bestand Kleinerwerbungen, J6

Februar 2019 - Urfehdebrief, 1727

Am 5. April 1727, einen Tag vor Palmsonntag, finden Passanten beim Galgenberg eine nackte Frau, die übel zugerichtet am Wegesrand liegt. Rasch bringt man die Verletzte ins nahe gelegene Armenhaus – das heutige Alamannenmuseum – und kümmert sich dort um das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer. Nachdem die Frau einigermaßen wiederhergestellt ist, erzählt sie, sie heiße Maria Engler und stamme aus dem Land Hessen-Kassel. Seit sie ihre Eltern verloren habe, ziehe sie umher und ernähre sich von Almosen. Nun sei sie brutal überfallen und vollständig ausgeraubt worden.

Die Ellwanger begegnen ihr freigiebig und voller Mitgefühl, auch wird sofort Ausschau nach den Tätern gehalten. Doch irgendwann wird jemand misstrauisch: Wurde nicht vor ein paar Jahren in Schwäbisch Gmünd eine Betrügerin verurteilt, die sich mit einer Überfall-Geschichte Almosen erschlichen hatte? Man erkundigt sich vorsichtshalber – und tatsächlich: „Die Englerin“ ist in Gmünd keine Unbekannte. Nun wird sie gründlich verhört und gibt schließlich zu, dass der Überfall nur fingiert war. Ihre Sachen habe sie versteckt und sich die blauen Flecken mit einem Stein selbst zugefügt. Je größer das Mitleid der Leute, desto größer seien eben auch die milden Gaben.

Bei dem hier gezeigten Dokument handelt es sich um einen sogenannten „Urfehde-Brief“. Er enthält eine ausführliche Beschreibung der Tat, das Strafmaß und den geleisteten Eid der Verurteilten, sich dem Urteil zu beugen und keine Rachetaten an ihren Strafverfolgern zu verüben. Bei Zuwiderhandlung drohte ihr der Galgen.

Auch wenn es nicht so aussieht, kam die Wiederholungstäterin Maria Engler für ihre „betrügliche Selbstvergewaltigung“, wie man es seinerzeit nannte, relativ glimpflich davon: Sie wurde gemäß dem „gnädigsten und mildesten Urteil“ zuerst für eine halbe Stunde am Marktplatz auf den Pranger gestellt und erhielt daraufhin 30 Rutenhiebe. Dann wurde die Verurteilte durch die Marienstraße zum Steinernen Tor geführt und, nachdem sie dort Urfehde geschworen hatte, für immer des Landes verwiesen.

 

Bestand EL, B V 4/124 (Kriminalakten)

Januar 2019 - „Pflasterbrief“, 1923

Dieser Dienstbrief wurde im Sommer 1923 vom Ortssteueramt Abtsgmünd an das Staatsrentamt Ellwangen geschickt. Er soll exemplarisch die Auswirkungen der Hyperinflation nach dem Ende des Ersten Weltkriegs veranschaulichen, die sich quasi als nationales Trauma tief ins Bewusstsein der Deutschen eingebrannt hat und bis heute fortwirkt: kaum eine Industrienation hat weniger Aktionäre und kaum ein Volk hortet mehr Gold.

Nach dem verlorenen Krieg hatte das Deutsche Reich hohe Reparationen zu leisten und finanzierte seine Staatsschulden vor allem durch eine permanente Ausweitung der Geldmenge. Das zunehmend hemmungslose Drucken von Geld, dem keine realen Werte wie Gold oder Wirtschaftsleistung mehr gegenüberstanden, hatte verheerende Folgen: Die Preise stiegen stark an und explodierten ab 1922 förmlich. Vermögen lösten sich in Luft auf und breite Bevölkerungsschichten verarmten. Radikale politische Ideen konnten in dieser Gemengelage Fuß fassen, denn die erste Republik auf deutschem Boden hatte außer Not, Mangel und Instabilität vermeintlich wenig zu bieten.

Den hier ausgestellten Brief hätte man noch im Sommer 1922 mit einer einzigen der 75 3-Mark-Briefmarken verschicken können, mit denen das Kuvert auf beiden Seiten zugepflastert ist. Eine der grünen Briefmarken zu 300 Mark genügte am 1. Juli 1923 noch als Porto – nicht jedoch sechs Wochen später, denn am 15. August 1923, als der Brief aufgegeben wurde, kostete das Porto bereits 1000 Mark. Zwei Monate später hätte man das gesamte Kuvert vorn und hinten mit 300-Mark-Postwertzeichen bekleben können, doch für die erforderlichen 250 Stück hätte der Platz nicht annähernd ausgereicht: 75.000 Mark waren mittlerweile fällig, und ab Herbst 1923 wurde auch bei der Post ausschließlich in Millionen- und Milliardenbeträgen gerechnet. Neue Briefmarkenwerte stellte man oft nur noch provisorisch durch das Überdrucken von praktisch wertlos gewordenen Markenbögen her.

Am 20. November 1923 wurde die immobiliengedeckte Rentenmark eingeführt, die im Verhältnis 4,2:1 an den US-Dollar gekoppelt war. Dabei wurden von den Preisen zwölf Nullen gestrichen: 4,2 Billionen Papiermark entsprachen einem Dollar.

 

Bestand Kleinerwerbungen, J607/1