Kommunaler Wärmeplan der Stadt Ellwangen
Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg (KSG BW) im Oktober 2020 wurde die kommunale Wärmeplanung (KWP) als Planungsinstrument auf kommunaler Ebene auf den Weg gebracht.
Stadtkreise und Große Kreisstädte sind gem. § 27 KlimaG BW verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen und diesen spätestens alle sieben Jahre fortzuschreiben.
Mit 24.634 Einwohnenden (Stand 30.09.2021) zählt Ellwangen zu den verpflichteten Städten.
Der kommunale Wärmeplan hat dabei zum Ziel, eine flächendeckende Daten- und Informationsbasis für das gesamte Stadtgebiet zu schaffen, welche die Ausgangssituation der Wärmeversorgung im Basisjahr darstellt und den Transformationsprozess zu einer langfristig CO2-neutralen Wärmeversorgung des Stadtgebiets bis zum Jahr 2040 beschreibt.