Sanierungsgebiet Ellwangen "Südstadt-Jagstbogen"
Die Stadt Ellwangen (Jagst) wurde mit Bescheid vom 19.02.2021 mit dem Gebiet „Ellwangen Südstadt – Jagstbogen“ in das Bund-Länderprogramm Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WEP) aufgenommen.
Mit der Zuwendung von Bund und Land sollen die vorhandenen städtebaulichen Missstände behoben und das Gebiet entwickelt werden.
Die Zuwendung soll auch die Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen verbessern. Einzelheiten hierzu sind in den Städtebauförderrichtlinien (StBauFR) des Landes geregelt. Danach können private Maßnahmen wie die Erneuerung von Gebäuden, der Wohnungsbau, der Umzug Betroffener oder die Freilegung von Grundstücken gefördert werden.
Innerhalb der Vorgaben des Landes kann jede Stadt/Gemeinde eigene Förderrichtlinien für private Maßnahmen beschließen. Abweichend von der bisherigen Praxis in den vorangegangenen Sanierungsgebieten sollen private Maßnahmen nicht mit einem prozentualen Zuschuss gefördert werden. Der Vorteil der Durchführung einer Sanierungsmaßnahme innerhalb des Sanierungsgebietes liegt für die Eigentümer bei § 7h Einkommensteuergesetz (steuerliche Abschreibung von bis zu 100 % der nicht durch Zuschüsse gedeckten Aufwendungen innerhalb von 12 Jahren).
Um die steuerlichen Abschreibungen geltend machen zu können, ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt vor Beginn der Maßnahme zwingend notwendig.