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Innerörtliche Baulandgewinnung

Ein Förderprogramm der Stadt Ellwangen zur Schaffung von Wohnraum im Siedlungsbestand

Wer ein nicht erhaltenswertes und nicht ortsbildprägendes Altgebäude abbricht und an dessen Stelle Wohnraum schafft erhält einen Zuschuss von bis zu 10.000 € von der Stadt Ellwangen.

Das Förderprogramm dient der Stärkung der Innenentwicklung. Innerörtliche Bauflächen sollen verstärkt aktiviert und einer Bebauung zugänglich gemacht werden. Strukturelle Leerstände sollen vermieden und nicht erhaltenswerte, nicht ortsbildprägende Altgebäude durch Neubauten ersetzt werden. Dadurch wird auch eine Verbesserung des Ortsbildes erreicht. Innenentwicklung setzt Impulse zur Wiederbelebung der Ortskerne, der Flächenverbrauch im Außenbereich wird reduziert, Natur und Umwelt werden geschont. Gleichzeitig stützt eine verstärkte Innenentwicklung die Auslastung vorhandener Infrastrukturen im Siedlungsbestand. Zur Erreichung dieser Ziele wurde das Förderprogramm ins Leben gerufen. 

Ganz oder teilweise bebaute Grundstücke im Innenbereich können potentielle Bauplätze sein. Für eine Neubebauung notwendige Abbruch- und Rückbaukosten hemmen jedoch die Entwicklung aus wirtschaftlicher Sicht. Dem soll das Förderprogramm entgegen wirken. 

Nicht erhaltenswerte und nicht ortsbildprägende Gebäude können beispielweise sein: nicht mehr oder nur noch zu Abstellzwecken genutzte Scheunen, Schuppen, Stallgebäude oder ältere Gebäude deren Anpassung an moderne Wohnverhältnisse einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde.

Eckpunkte des Förderprogramms „innerörtliche Baulandgewinnung“:

  • 50 % Zuschuss zu den Netto-Abbruchkosten nicht erhaltenswerter und nicht ortsbildprägender Bausubstanz bis max. 10.000 Euro (mindestens 2.000 Euro).
  • Nach spätestens drei Jahren Baubeginn eines neuen Gebäudes mit ein bis sechs Wohneinheiten.
  • Gefördert werden Vorhaben in Ellwangen einschließlich aller Stadt- und Ortsteile, jedoch keine Förderung innerhalb der Gesamtanlage Altstadt (s. Abgrenzungsplan).

Es kann der Grundstückseigentümer selbst oder der Käufer eines bebauten Grundstücks gefördert werden. Der Abbruch darf erst nach Bewilligung der Förderung erfolgen. Die Reihenfolge der Antragseingänge ist maßgeblich, bis das jährliche Förderbudget ausgeschöpft ist. 

Nachfolgend können Sie abrufen:

Bitte nehmen Sie vor der Anstragstellung Kontakt zu uns auf.
Die Stadt Ellwangen informiert und berät Sie gerne.