Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.ellwangen.de veröffentlichten Website der Stadt Ellwangen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer am 13.04.2021 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung
- Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Lage & Anfahrt oder bei den Spielplätzen eingebunden.
- b. Maßnahmen
- Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen. Nur einige wenige Informationen sind nur in der Map zu finden (z.B. Lage der Spielplätze). Diese Informationen werden schnellstmöglich noch an anderer Stelle hinterlegt.
2. Barriere:
- a. Beschreibung
- Auf den Seiten videoclips, ausbildung und duales-studium sind Youtube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
- b. Maßnahmen
- Wir haben unter dem Video einen Beschreibungstext zu den Inhalten vom Video hinterlegt.
3. Barriere:
- a. Beschreibung
- Einige Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
- b. Maßnahmen
- Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Stadt vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 200 Bildern unverhältnismäßig.
2. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- Die Stadt Ellwangen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Ellwangen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Stadt Ellwangen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
3. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- In der aktuellen Situation kann die Stadt Ellwangen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
4. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Aktuell gibt es keine Barrierefrei Alternative zu den Panoramatouren
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- Das Programm mithilfe die Panoramatouren erstellt wurden wird nicht mehr weiterentwickelt.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.04.2021 erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3358 oder Telefonnummer: 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.