Vereinsförderrichtlinien der Stadt Ellwangen
Die Vereine und Organisationen in Ellwangen bieten ein qualitativ und quantitativ vielfältiges Angebot und leisten damit einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt.
Sie bilden einen Baustein in der Daseinsvorsorge, erfüllen eine herausragende soziale, kulturelle, pädagogische sowie gesundheitsvorsorgende Funktion und bieten sinnvolle Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.
Mit der Förderung der Vereine und Organisationen möchte die Stadt Ellwangen diesem Engagement eine besondere Wertschätzung entgegenbringen. Darüber hinaus soll die Förderung eine verlässliche Grundlage für die Vereinsarbeit darstellen.
Um eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erreichen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02. Mai 2024 die neuen "Vereinsförderrichtlinien der Stadt Ellwangen" verabschiedet.
Hier finden Sie die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Ellwangen (PDF Datei) zum Download.
Antragstellung
- Der Antrag auf Bezuschussung aus der städtischen Vereinsförderung (PDF Datei) ist bis spätestens 31. Mai des laufenden Jahres für das kommende Jahr bei der Ehrenamtskoordination der Stadt Ellwangen einzureichen.
- Der Antrag auf Zuschuss in Höhe der geleisteten, festgesetzten Gewerbesteuer (PDF Datei) ist bis spätestens 30. Juni des übernächsten Jahres nach Eingang des Gewerbesteuerbescheids der Stadt Ellwangen bei der Ehrenamtskoordination der Stadt Ellwangen einzureichen. Eine erste Beantragung ist mit Festsetzung der Gewerbesteuer 2022 möglich.