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Chancengleichheit

Das Chancengleichheits-Gesetz soll dabei helfen, dass Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichgestellt sind. Insbesondere sollen mehr Frauen in Führungs-Positionen gebracht werden. Das Gesetz ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten. Das bisherige Chancengleichheits-Gesetz aus dem Jahr 2005 wurde damit abgelöst.

Der ausführliche Name des Gesetzes heißt: „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“. Es geht also um Frauen und Männer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Sie sollen gleiche Chancen im Beruf haben. Und das Gesetz soll dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen (Verwirklichung).

Vor allem will die Landesregierung das berufliche Vorankommen (also dass sie in höhere Positionen kommen) von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern. Und mit dem Gesetz soll es für Frauen auch einfacher werden, dass sie ihre Aufgaben in der Familie und bei der Pflege von Angehörigen neben ihrem Beruf bewältigen können.

 

Es wird geregelt, welche Gemeinden eine Gleichstellungs-Beauftragte einsetzen müssen. Das ist ein Schwerpunkt der Novellierung (Erneuerung). Die Gemeinden werden durch das Gesetz stärker in die Pflicht genommen, die Gleichberechtigung zu fördern und weiter zu entwickeln. Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50.000 müssen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Bisher war dies freigestellt.

Auch Ellwangen hat eine Beauftragte für Chancengleichheit. Sie arbeitet eng mit der Beauftragten für Chancengleichheit im Ostalbkreis zusammen.

Sie finden das Chancengleichheitsgesetz hier auf der website der juris GmbH.