Sie möchten Ihren Traum vom eigenen Geschäft verwirklichen? Sie freuen sich auf die persönlichen Begegnungen mit Kundinnen und Kunden und haben Lust, die Ellwanger Innenstadt mit Ihrem Laden zu bereichern?
Mit dem Ellwanger Förderprogramm „City-Startup“ werden seit August 2021 innovative und attraktive Neugründungen im Inhaber geführten Handel und - unter bestimmten Bedingungen - auch die Fortführung von Geschäften durch die Stadt Ellwangen gefördert.
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 1000 € bis 2000 € jährlich und über einen Förderzeitraum von drei Jahren.
Zusätzlich können bei Nachweis eines innovativen und / oder nachhaltigen Ansatzes sowie durch Nachweis, dass der Betrieb einen Bezug zur Landesgartenschau 2026 bzw. zur Zielgruppe „Touristen“ hat, jeweils weitere 300 € an jährlicher Förderung gewährt werden.
Eckpunkte der Förderung:
- Gefördert werden Inhaber geführte Betriebe
- Das Geschäft muss sich innerhalb des definierten Innenstadtbereiches befinden (sh. Anlage 2 der Förderrichtlinie)
- Es müssen schwerpunktmäßig innenstadt- oder nahversorgungsrelevante Sortimente angeboten werden (sh. Sortimentsliste Anlage 1 der Förderrichtlinie)
- Es muss ein Mietvertrag über mindestens drei Jahre abgeschlossen werden. Der Antrag ist vor Abschluss des Mietvertrages einzureichen.
- Die Antragsteller müssen Mitglied im Stadtmarketingverein Pro Ellwangen e.V. sein, bzw. den Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben. Teilnehmer am Förderprogramm erhalten hier vergünstigte Konditionen.
- Der Betrieb muss eine deutliche digitale Sichtbarkeit aufweisen.
Wir heißen neue Geschäfte in der Ellwanger Innenstadt herzlich willkommen und freuen uns, wenn Sie sich für eine Förderung bewerben!
Bereits vor der Antragstellung informieren und beraten wir Sie gerne persönlich.
Downloads
Hier finden Sie die Förderrichtlinie, die Checkliste und die Förderanträge zum Download.
Förderantrag Zusatzförderung "Innovation"
Informationsmaterial zum Download
Schritt-für-Schritt-Checklisten für Existenzgründer