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Betreuungsgutschein

Neue Kriterien für den Betreuungsgutschein zur Kinderbetreuung der Stadt Ellwangen

Der Betreuungsgutschein ist ein Beitrag der Stadt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft und eine Freiwilligkeitsleistung. Es gelten folgende drei Stufen des Betreuungsgutscheines ab dem Jahr 2017:

1. Stufe

Wird automatisch an alle Kinder versendet, die zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022 geboren sind und den Hauptwohnsitz in Ellwangen haben. Die Höhe des Betreuungsgutscheines liegt bei 100,00 €. Der Betreuungsgutschein kann bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres eingelöst werden. Der Betreuungsgutschein kann nur für das Kind, für das er ausgestellt wurde, verwendet werden.

Zuzug nach Ellwangen: Wird automatisch an die Familien mit Kindern versendet, die im Jahr 2022 zugezogen sind, mit Hauptwohnsitz in Ellwangen gemeldet sind und noch keinen Betreuungsgutschein der Stufe 1. in der Vergangenheit erhalten haben.

  • 100,00 € Höhe Betreuungsgutschein für die Geburten im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022
  • 50,00 € Höhe Betreuungsgutschein für die Geburten im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019

2. Stufe

 Voraussetzungen:

  • Wird auf Antrag geprüft und nach Vorliegen der Voraussetzungen ausgestellt
  • Kann jährlich mit Vollendung des 1. Lebensjahres beantragt werden
  • Gültig bis Ende des Folgejahres nach Ausstellungsjahr
  • Familien mit 1. oder 2. Kindern bei Vorlage des städtischen Familienpasses
  • Alleinerziehende in Abhängigkeit vom Einkommen
  • Familien mit einem, zwei, drei oder mehr Kindern in Abhängigkeit vom Einkommen
  • Maßgeblich ist das Einkommen des Jahres 2022: Bescheid Steuererklärung bei Beantragung oder unter Vorlage des Einkommensnachweises
  • „Antrag des Betreuungsgutschein der Stufe 2:“ Über das Amt für Bildung und Soziales, Oberamtsstraße 1


Maßgebliches Bruttoeinkommen in Höhe von:

Einpersonenhaushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren 24.634,00 €
Zweipersonenhaushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren 33.206,00 €
Höhe des Betreuungsgutscheins: 590,00 €

Einpersonenhaushalt mit 2 Kindern unter 18 Jahren 31.206,00 €
Zweipersonenhaushalt mit 2 Kindern unter 18 Jahren 39.777,00 €
Höhe des Betreuungsgutscheins: 520,00 €

Einpersonenhaushalt mit 3 Kindern unter 18 Jahren 37.777,00 €
Zweipersonenhaushalt mit 3 Kindern unter 18 Jahren 46.348,00 €
Höhe des Betreuungsgutscheins: 450,00 €

Einpersonenhaushalt mit 4 Kindern unter 18 Jahren 44.348,00 €
Zweipersonenhaushalt mit 4 Kindern unter 18 Jahren 52.920,00 €
Höhe des Betreuungsgutscheins: 350,00 €

Maßstab für die Einkommensgrenze ist das Wohnbauförderungsgesetz mit den festgesetzten Einkommensgrenzen.
 

3. Stufe

Erwerb von Betreuungsgutscheinen, beispielsweise von Firmen und Institutionen in variabler Höhe.
(Für die 3. Stufe des Betreuungsgutscheines sind die vorstehenden Anspruchsvoraussetzungen nicht gegeben)

Wo können die Betreuungsgutscheine eingelöst werden?

Die Betreuungsgutscheine können in allen Kinderbetreuungseinrichtungen, die im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung durch die Stadt Ellwangen anerkannt sind, eingelöst werden.
Dies sind derzeit

  • die Kindergärten der katholischen Kirchengemeinden
  • die Kindergärten der evangelischen Kirchengemeinde
  • das Kinder- und Jugenddorf Marienpflege
  • die intensivkooperierende Gruppe der Konrad-Biesalski-Schule
  • die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
  • die Tagesmutterbetreuung über den Geschäftsbereich Jugend und Familie / Kindertagesbetreuung des Landratsamts Ostalbkreis
     

Sonstiges

  • In Fällen der Jugendhilfe, die die Elternbeiträge übernimmt, gilt der Vorrang der Jugendhilfe. Alle Betreuungsgutscheine können nur dann eingesetzt werden, wenn die Zuschüsse der Jugendhilfe nicht ausreichend sind oder für diese Betreuungs-form nicht gewährt werden
  • Bei Missbrauch des Betreuungsgutscheines ist die Stadt berechtigt, den Betreuungsgutschein für das laufende und die vergangenen zwei Jahre zurück zu fordern