Das Bildungspaket
Das Bildungspaket ist für Kinder und Jugendliche
- die noch jünger als 25 Jahre sind
- die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Kinder, Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre haben einen Anspruch auf diese Leistungen, wenn Ihre Eltern/ Erziehungsberechtigten oder sie selbst eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KIZ) zusätzlich zum Kindergeld
- Asylbewerberleistungen (analog SGB XII)
Für alle Leistungen vom Bildungspaket ist in der Regel für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen.
Antragsformulare liegen für die Leistungen auch auf den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis und bei den Jobcentern in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen aus.
Für ausführlich Informationen steht Ihnen das Jobcenter Ostalbkreis zur Verfügung, weitere Informationen finden Sie hier.