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Öffentliche Bekanntmachungen

Hinweise für Öffentliche Bekanntmachungen

Seit 13.06.2020 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ellwangen (Jagst), sofern sondergesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite www.ellwangen.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen sowie für die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ellwangen (Jagst) bei der Pressestelle, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst) kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden. Sie können angefordert werden unter der Adresse bekanntmachung(@)ellwangen.de

rechtskräftige Bebauungspläne

Informationen zur Datenverarbeitung im Bauleitplanverfahren gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens.

Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)

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Öffentliche Bekanntmachung vom 05.08.2022

Auflösung des Abwasserverbands “Hinterlengenberg”
Stadt Ellwangen


Die Verbandsversammlung des Abwasserverbands “Hinterlengenberg” hat am 30. Juni 2022 die Auflösung des Verbands beschlossen. Den Beschluss der Verbandsversammlung über die Auflösung des Abwasserverbands “Hinterlengenberg” hat das Landratsamt Ostalbkreis am 4. August 2022 genehmigt.

Die Auflösung des Abwasserverbands “Hinterlengenberg” wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht. Gläubiger werden aufgefordert, eventuell bestehende Ansprüche beim Landratsamt Os-talbkreis anzumelden.


gez. Klaus Wolf
Landratsamt Ostalbkreis
Geschäftsbereich Kommunalaufsicht
I/11-709.0 Verz. Nr. 38

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadt Ellwangen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Ellwangen wenden.