






Baugrundstücke
Informationen
Die Bauplatzvergabe für die einzelnen Baugebiete erfolgt bei der Stadt Ellwangen nach dem sog. „Windhundverfahren". Dies bedeutet, dass bei der Stadt Ellwangen Listen über die Baugebiete geführt werden. In diese Listen werden die Bauwilligen eingetragen. Die Bauplatzvergabe erfolgt dann nach dem zeitlichen Eingang der Anfrage im jeweiligen Baugebiet. Wenn Sie am Erwerb eines Bauplatzes interessiert sind, so wenden Sie sich an die Abteilung Liegenschaften.
Es beraten Sie gerne:
Herr Ott
Zimmer Nr 231, II. Stock
Telefon: +49 (0) 7961 84-323
Daniel.Ott(@)ellwangen.de
Herr Baur
Zimmer Nr. 230, II. Stock
Telefon: +49 (0) 7961 84-231
wolfgang.baur(@)ellwangen.de
Informationen zur Datenverarbeitung für Bauplatzinteressenten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
Baugebiet Karl-Stirner-Straße - Ellwangen
a) Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt einschließlich der öffentlich-rechtlichen Beitrage für die Straßenerschließung und für die Abwasserbeseitigung 200,00 €/m². Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages an die Stadtkasse zu entrichten.
Des Weiteren kommen noch folgende Kosten hinzu:
- Vermessungskosten:
Die Vermessungskosten sind noch nicht bekannt und werden zusammen mit dem Kaufpreis erhoben. - Baukostenzuschuss für die Wasserversorgung:
Der Zuschuss wird durch die Stadtwerke separat erhoben. Ein Baukostenzuschuss für die Gasversorgung wird nicht erhoben. - Kosten für die Hausanschlüsse:
Die Hausanschlüsse werden von der Stadt Ellwangen bzw. den Versorgungsunternehmen bis auf das Grundstück bzw. Hausanschlussraum hergestellt. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt. - Glasfaseranschluss:
Das Baugebiet wird mit einer schnellen Internetverbindung über Glasfaser versorgt. - Fernwärmeanschluss:
Im Baugebiet stehen für die Plätze 9 – 14 eine Fernwärmeversorgung zu Verfügung.
b) Erschließung
Mit den Erschließungsarbeiten wurde begonnen. Mit einer Bebauung der Grundstücke kann sofort begonnen werden. Die Bauplätze sind innerhalb von drei Jahren nach Kaufvertragsabschluss bzw. Bebaubarkeit mit einem nach dem Bebauungsplan zulässigen Gebäude bezugsfertig zu überbauen.
• |
Übersichtskarte Bauplätze im Baugebiet Karl-Stirner-Straße (PDF-Datei, 0,4 MB) |