






Ellwangen Aktuell
Landesfamilienpass
... ab sofort
beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Ellwangen erhältlich!
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern;
- aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben;
- mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigenden Kind, das mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung besitzt zusammenleben;
- SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörigen Gutscheinkarten erhalten Sie auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Ellwangen (Jagst).
Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, bringen bei Abholung der neuen Gutscheinkarten bitte ihren bisherigen Landesfamilienpass mit. Für kindergeldberechtigte Personen, die über 18 Jahre alt sind, muss zudem ein aktueller Nachweis (Lohnabrechnung, Kontoauszug) vorgelegt werden.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Bitte beantragen Sie aufgrund der coronabedingten Lage die Gutscheinkarten per Email über buergerbuero@ellwangen.de.
- Ordnungsamt -