






Ellwangen Aktuell
Abgelaufene Ausweisdokumente sind ausreichend für einen Termin bei einem Kreisimpfzentrum
Beim Bürgerbüro gehen vermehrt Nachfragen von älteren Mitmenschen ein, ob für einen Impftermin ein neues Ausweisdokument beantragt werden muss, sofern dieses abgelaufen ist. Hintergrund ist die Sorge, mit einem abgelaufenen Ausweisdokument keinen Zugang zu den Kreisimpfzentren zu haben und somit den erforderlichen Altersnachweis nicht führen zu können.
Das Ministeriums für Soziales und Integration hat mitgeteilt, dass nichts gegen ein pragmatisches Vorgehen in Bezug auf die Handhabung, auch abgelaufene Ausweisdokumente - entsprechend der EU-Regelung zum Grenzübertritt -, die innerhalb einer Jahresfrist abgelaufen sind, zu akzeptieren. Aktuelle Meldebescheinigungen für noch länger abgelaufene Dokumente können ebenfalls akzeptiert werden.
Das Bürgerbüro (Tel. 07961/84-200) der Stadt Ellwangen stellt auf Wunsch eine gebührenfreie Meldebescheinigung aus, sofern das Ausweisdokument bereits über ein Jahr abgelaufen ist.
Es besteht also keine Notwendigkeit, das abgelaufene Ausweisdokument für einen Impftermin zu erneuern.
- Ordnungsamt-