Stadtjäger
In den vergangenen Jahren drängen vermehrt Wildtiere in die Siedlungsbereiche und es kommt dadurch zu Schadensfällen in Wohngebieten.
Die Stadt Ellwangen hat dafür sogenannte Stadtjäger beauftragt, die sich genau um diese Fälle kümmern.
Bislang mussten bei Problemen mit Wildtieren in Wohngebieten für jeden Einzelfall eine Fallengenehmigung beim Landratsamt beantragt werden. Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes wurde im Laufe des Jahres 2022 die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Stadtjäger einzusetzen. Dabei handelt es sich um Jäger, die eine spezielle Zusatzausbildung zum Stadtjäger absolviert haben.
Die Zuständigkeit der Stadtjäger beschränkt sich ausschließlich auf die sogenannten befriedeten Bezirke, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf. Hierzu zählen insbesondere Siedlungs- und Wohngebiete, Hausgärten, Hofräume und Friedhöfe. Alle sonstigen bejagbaren Flächen werden weiterhin von den jeweiligen Jagdpächtern betreut.
Präventive Maßnahmen haben bei der Arbeit der Stadtjäger Vorrang und können durch den Stadtjäger mit Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Ermessen erfolgen. Es erfolgt hierbei auch stets eine enge Zusammenarbeit mit Stadt, Polizei und dem für das jeweilige Gebiet zuständigen Jagdpächter.
Die Stadtjäger werden nach Beauftragung durch den betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten tätig und sind nicht bei der Stadt Ellwangen angestellt. Die Kosten tragen, genau wie bei einer Schädlingsbekämpfung im privaten Bereich, die jeweiligen Auftraggebenden.
Im Stadtgebiet Ellwangen wurden insgesamt drei Stadtjäger bestellt. Diese kümmern sich künftig nebenberuflich in einer Art „Stadtjägerpool“ um private Anfragen und Aufträge.




