Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Öffentliche Bekanntmachungen

Hinweise für Öffentliche Bekanntmachungen

Seit 13.06.2020 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ellwangen (Jagst), sofern sondergesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite www.ellwangen.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen sowie für die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ellwangen (Jagst) bei der Pressestelle, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst) kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden. Sie können angefordert werden unter der Adresse bekanntmachung(@)ellwangen.de

rechtskräftige Bebauungspläne

Informationen zur Datenverarbeitung im Bauleitplanverfahren gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens.

Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)

_______________________________________________________________________________________________

Hinweis zur Erstattung von Abwassergebühren für das Jahr 2024

Eine Erstattung der Abwassergebühren für die landwirtschaftliche Tierhaltung im Jahr 2024 kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Tierbesitzer nach Vorlage des Tierseuchenkassenbescheides 2024 in Kopie.
  • Bei Vorhandensein eines geeichten (!) Stallzählers durch schriftliche Übermittlung des Zählerstandes.

Der Antrag auf Erstattung der Abwassergebühr ist bis spätestens einen Monat nach Erhalt der Jahresrechnung der Stadtwerke über Wasser und Abwasser schriftlich zu stellen. Anträge über diese Frist hinaus können auf Grund der Satzung nicht berücksichtigt werden. Werden die Anträge/Übermittelung der Zählerstände/Vorlage der Tierseuchenkassenbescheide bereits zum Jahreswechsel übermittelt, können die jeweiligen Erstattungen bereits bei der Jahresabrechnung durch die Stadtwerke Ellwangen berücksichtigt werden. Anträge, Tierseuchenkassenbescheide oder auch Zählerstandsmitteilungen sind ausschließlich schriftlich per Post, Fax (mit Vorwahl 07961) 9165 2040 oder E-Mail-ACHTUNG NEU (markus.deeg@ellwangen.de) an die Stadtverwaltung Ellwangen, Amt für Liegenschaften und Steuern, Spitalstr. 4, 73479 Ellwangen, fristgerecht zu übermitteln.

Amt für Liegenschaften und Steuern

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadt Ellwangen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Ellwangen wenden.