Hinweise für Öffentliche Bekanntmachungen
Seit 13.06.2020 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ellwangen (Jagst), sofern sondergesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite www.ellwangen.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen sowie für die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ellwangen (Jagst) bei der Pressestelle, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst) kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden. Sie können angefordert werden unter der Adresse bekanntmachung(@)ellwangen.de
rechtskräftige Bebauungspläne
Bodenrichtwerte
Informationen zur Datenverarbeitung im Bauleitplanverfahren gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens.
Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister nach § 44 Abs. 1 S. 1 BMG erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder der Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zusenden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Die Wahl- und Abstimmungsberechtigten haben das Recht, der Weitergabe ihrer Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Ellwangen, -Bürgerbüro-, Spitalstraße 4 in 73479 Ellwangen (Jagst) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Stadt Ellwangen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Ellwangen wenden.