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Öffentliche Bekanntmachungen

Hinweise für Öffentliche Bekanntmachungen

Seit 13.06.2020 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ellwangen (Jagst), sofern sondergesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite www.ellwangen.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen sowie für die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ellwangen (Jagst) bei der Pressestelle, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst) kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden. Sie können angefordert werden unter der Adresse bekanntmachung(@)ellwangen.de

rechtskräftige Bebauungspläne

Informationen zur Datenverarbeitung im Bauleitplanverfahren gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens.

Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)

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Öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024

Die Stadt beabsichtigt den Fußweg zwischen dem Sechtaweg und der Hauptstraße in Röhlingen einzuziehen und einen neuen Fußweg zwischen dem Sechtaweg und der Hauptstraße zu widmen:

Die von der Einziehung betroffene Wegefläche der Flst. 3016 und 3017, Gem. Röhlingen sind im nachfolgenden Lageplan rot gekennzeichnet. Die neue gewidmete Fläche auf Flst. 3018 ist in der Anlage blau gekennzeichnet.

Gem. §§ 5 und 7 Straßengesetz gibt die Stadt Ellwangen diese Absicht hiermit bekannt. Gegen die beabsichtigte Einziehung/Widmung dieser Verkehrsflächen können innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe bei der Stadt Ellwangen, Amt für Liegenschaften und Steuern, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst), Zimmer-Nr. 230 Einwendungen erhoben werden.

Gez.

Liegenschaften und Steuern

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadt Ellwangen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Ellwangen wenden.