Hinweise für Öffentliche Bekanntmachungen
Seit 13.06.2020 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ellwangen (Jagst), sofern sondergesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausschließlich durch Bereitstellung auf der Internetseite www.ellwangen.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und Vergabebekanntmachungen sowie für die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ellwangen (Jagst) bei der Pressestelle, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst) kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden. Sie können angefordert werden unter der Adresse bekanntmachung(@)ellwangen.de
rechtskräftige Bebauungspläne
Bodenrichtwerte
Informationen zur Datenverarbeitung im Bauleitplanverfahren gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
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Öffentliche Bekanntmachung vom 20.05.2022
Landratsamt Ostalbkreis
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung vom 11.05.2022
Einladung zur Aufklärungsversammlung über die geplante Flurbereinigung Ellwangen/Rosenberg (Radweg), Landkreis Ostalbkreis
Das Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- beabsichtigt, in Teilen der Stadt Ellwangen und der Gemeinde Rosenberg zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.
Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich die Landesstraße L 1060 zwischen der nördlichen Zufahrt Hohenberg (Gemeinde Rosenberg) und der Zufahrt nach Hintersteinbühl/Lindenkeller (Gemarkung Schrezheim, Stadt Ellwangen) sowie die daran süd-/westlich angrenzenden Flurstücke umfassen. Es wird eine Fläche von etwa 50 ha haben.
Diese Bekanntmachung und eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung können auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3972) eingesehen werden.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden hiermit zur Aufklärungsversammlung am
Donnerstag, 02. Juni 2022, um 18.00 Uhr
in der Virngrundhalle Rosenberg
eingeladen.
Dort wird eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlichen Kosten und der Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546)).
gez. Jürgen Eisenmann
Geschäftsbereichsleiter
Hinweis
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