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Bürgerstiftung Ellwangen – Anträge auf Mittelausschüttung
Laut Stiftungssatzung ist Zweck der Stiftung „die Förderung gemein-nütziger Vorhaben, die im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger liegen. Die Stiftung ist im Bereich Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Natur- und Umweltschutz sowie im sozialen Bereich und im Bereich des Sports tätig. Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen finanziell unterstützt werden.“ Anträge können bis zum 31.12. d.J. an den Vorstandsvorsitzenden der Bürgerstiftung, Herrn Oberbürgermeister Dambacher, Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen, gerichtet werden. Die Anträge sollten detaillierte Angaben zum geplanten Projekt/Vorhaben sowie die voraussichtlichen Kosten, ggf. unter Angabe weiterer Finanzierungszusagen, enthalten. Der Stiftungsvorstand entscheidet außer über Anschub- und Anerken-nungsfinanzierungen ggf. auch über ein Projekt des Jahres.
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Ehrenamt
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