AufgabenVerwaltungsorgan der GemeindeGemeinderat und Oberbürgermeister sind die Verwaltungsorgane der Gemeinde. Der Gemeinderat legt unter Leitung des Oberbürgermeisters die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet in wichtigen Angelegenheiten. Der Gemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten Stadträten/Stadträtinnen und dem Oberbürgermeister. Bei den einzelnen Sitzungen, die je nach Thema öffentlich bzw. nichtöffentlich stattfinden, obliegt nach einem Sachvortrag und einer anschließenden Beratung dem Gemeinderat die Entscheidung. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Festlegung des städtischen Haushaltes. Hier entscheidet der Gemeinderat über die zur Verfügung stehenden Gelder und ihre Verwendung im kommenden Jahr. Ebenso obliegt ihm das Satzungsrecht. So kann der Gemeinderat z. B. die Nutzung von städtischen Einrichtungen oder Gebühren verbindlich für das Gemeindegebiet der Stadt Ellwangen per Satzung festschreiben. Ebenso ist es die Aufgabe des Gemeinderates, Bebauungspläne zu beschließen und somit die Stadtentwicklung zu lenken. Der Gemeinderat wird auf fünf Jahre gewählt. Er besteht zur Zeit aus 37 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister. Um die anfallenden Aufgaben möglichst rasch und effizient lösen zu können, hat der Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt, neben dem Gemeinderat weitere Ausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse beraten je nach Wichtigkeit die Angelegenheit vor oder entscheiden abschließend. AusschüsseDie Stadt Ellwangen hat folgende Ausschüsse:
Beschließende Ausschüsse des Gemeinderats der Stadt Ellwangen (Stand 29.11.2012) Zusammensetzung des Gemeinderats Vorsitzender des Gemeinderats: Oberbürgermeister Karl Hilsenbek Stadt Ellwangen | Spitalstraße 4 | 73479 Ellwangen | Telefon: 07961 84-0 | Telefax: 07961 84-310
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