Betreuungsgutschein

1. und 2. Stufe des Betreuungsgutscheines

1. Stufe - Allgemeiner Zuschuss
1 bis 2 Jahre: 100,00 € jährlich
3 bis 6 Jahre: 50,00 € jährlich
2. Stufe - Sozialkriterien
1 bis 2 Jahre: 500,00 € jährlich (1. Stufe und 2. Stufe zusammen)
3 bis 6 Jahre: 200,00 € jährlich (1. Stufe und 2. Stufe zusammen)

Sozialkriterien:

  • Familien mit 1 bis 2 Kindern: Städtischer Familienpass
  • Familien mit 3 und mehr Kindern: Städtischer Familienpass und Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 Wohnbauförderungsgesetz (maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres).

Beispiele: Familie mit 3 Kindern: 31.800,00 € (Bruttoeinkommen beim Angestellten-/Arbeiterhaushalt ca. 46.472,00 €. Familie mit 4 Kindern: 36.400,00 € (Bruttoeinkommen beim Angestellten-/Arbeiterhaushalt ca. 52.920,00 €).

Wo können die Betreuungsgutscheine eingelöst werden?

Die Betreuungsgutscheine können in allen Kinderbetreuungseinrichtungen, die im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung durch die Stadt Ellwangen anerkannt sind, eingelöst werden.

Dies sind derzeit:

  • die Kindergärten der katholischen Kirchengemeinden
  • die Kindergärten der evangelischen Kirchengemeinde
  • das Kinder- und Jugenddorf Marienpflege
  • die intensivkooperierende Gruppe der Konrad-Biesalski-Schule
  • die städtischen Kindergärten
  • die Betreuung durch "Pippilotta"
  • die Tagesmutterbetreuung über den Verein "P.A.T.E."

Muss ich den Betreuungsgutschein sofort einlösen?

Der Betreuungsgutschein kann auch angesammelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt in einen der genannten Einrichtungen eingelöst werden. Der Betreuungsgutschein kann aber nur für das Kind für das er ausgestellt wurde, verwendet werden. Bei Missbrauch des Betreuungsgutscheines ist die Stadt berechtigt, den Betreuungsgutschein für die kommenden drei Jahre zurück zu fordern.

Weitere Kriterien

  • Das Kind hat den Hauptwohnsitz in Ellwangen
  • Stichtag ist der 01.01. eines jeden Jahres
  • Kinder, die im ersten Kalenderhalbjahr das 1. Lebensjahr vollenden, erhalten den vollen Betreuungsgutschein.
  • Kinder, die im zweiten Kalenderhalbjahr das 1. Lebensjahr vollenden, erhalten 50 % des Betreuungsgutscheines.
  • Kinder, die im ersten Kalenderhalbjahr das 3. Lebensjahr vollenden, erhalten 50 % des Betreuungsgutscheines der Altersstufe von 1 bis 2 Jahre sowie 50 % der Altersstufe von 3 bis 6. Jahre.
  • Kinder, die im ersten Kalenderhalbjahr das 6. Lebensjahr vollenden, erhalten 50 % des Betreuungsgutscheines.
  • Kinder, die im zweiten Kalenderhalbjahr das 6. Lebensjahr vollenden, erhalten den vollen Betreuungsgutschein.
  • In Fälle der Jugendhilfe, die die Elternbeiträge übernimmt, gilt der Vorrang der Jugendhilfe. Alle Betreuungsgutscheine können nur dann eingesetzt werden, wenn die Zuschüsse der Jugendhilfe nicht ausreichend sind oder für diese Betreuungsform nicht gewährt werden.

Erwerb von Betreuungsgutscheinen der 3. Stufe

Die Betreuungsgutscheine der 3. Stufe können von Privatpersonen und Unternehmen bei der Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, SG Liegenschaften, erworben werden. Damit können insbesondere Firmen und Institutionen weitere Anreize für ihre Mitarbeiter schaffen und gezielt durch Familienfreundlichkeit für Ihre Unternehmen erwerben. Für die 3. Stufe des Betreuungsgutscheines sind die Anspruchsvoraussetzungen der 1. und 2. Stufe nicht gegeben.

So kann auch der Betreuungsgutschein für Schulkinder erworben werden. Eingelöst werden kann die 3. Stufe des Betreuungsgutscheines für Schukinder bei:

  • allen Betreuungsvereinen der Verlässlichen Grundschulen in Ellwangen
  • im Schülerhort Borromäum
  • Tagesmutterbetreuung über den Verein "P.A.T.E"
  • Ferienbetreuung durch "Pippiolotta"

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Ellwangen

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die Stadtkämmerei, SG Liegenschaften:

Frau Baur
Zimmer: 231
Telefon: 07961 84-232

Herr Baur
Zimmer: 232
Telefon: 07961 84-231

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