BodenrichtwerteBodenrichtwerte 2010 für die Große Kreisstadt Ellwangen (Jagst)Der Gutachterausschuss der Stadt Ellwangen (Jagst) hat für das Gemeindegebiet aufgrund von § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 Gutachterausschuss-VO die Bodenrichtwerte für das Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen auf 31.12.2010ermittelt und in einem Richtwerteverzeichnis sowie einer Richtwertekarte dargestellt. Die Richtwerte wurden als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land mit Erschließungskostenanteil (nicht Bauerwartungsland) und als land- und forstwirtschaftlich genutztes Land aus den in der Kaufpreissammlung ausgewerteten Kaufverträgen abgeleitet. Die Bodenrichtwerte gelten für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleich Nutzung- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. Es handelt sich um reine Bodenpreise einschließlich Erschließung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Die Zonenabgrenzung unterstellt nicht, dass alle Grundstücke innerhalb einer Zone gleichwertig sind. Die Bodenrichtwerte werden hiermit nach § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Die Richtwerte-Karte und das Richtwerte-Verzeichnis können außerdem auf der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Ellwangen (Jagst), Spitalstraße 4, Zimmer 134, 73479 Ellwangen (Jagst), eingesehen werden. Die Bodenrichtwertkarte kann auf CD zum Preis von 20 Euro auch dort bestellt und erworben werden (Frau Maier oder Frau Häußler 07961- 84-253 / 84- 252). Übersichtsliste Bodenrichtwerte 2010 für die Große Kreisstadt Ellwangen (Jagst)
Bodenrichtwerte Ellwangen 2010
Bodenrichtwerte Pfahlheim 2010
Bodenrichtwerte Rindelbach 2010
Bodenrichtwerte Röhlingen 2010
Bodenrichtwerte Schrezheim 2010
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