OrtschaftsratVorberatung von wichtigen ortsrelevanten AngelegenheitenDamit die Interessen der 1972/1973 eingemeindeten Ortschaften bei den Entschei- Die Aufgabe des Ortschaftsrates ist die Vorberatung von wichtigen ortsrelevanten Angelegenheiten. Ebenso sind ihm eigenverantwortliche Aufgaben übertragen worden, die die Ortschaft betreffen. Die Ortschaftsräte werden von den Bürgern der Ortschaft auf 5 Jahre gewählt. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Dieser wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates von den Gemeinderäten gewählt. Ellwangens Umgebung entdeckenEntdecken Sie Sehens- & Erlebenswertes rund um Ellwangen! Der Satellitenplan hilft Ihnen dabei. "Große Politik"Infos zur Politik in Europa, Bund, Land und Kreis: Politik im WebStadt Ellwangen | Spitalstraße 4 | 73479 Ellwangen | Telefon: 07961 84-0 | Telefax: 07961 84-310
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