Stadtmitte Ellwangen
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Landwehr

Miliz des Fürstentums Ellwangen

Am 20. August 1748 erließ der damaligen Fürstpropst Franz Georg von Schönborn eine Verordnung, nach welcher zum Schutz des freien Landes eine wohl organisierte Miliz unter der Bezeichnung "Landesausschuss" aufgestellt wurde. Die Aufgabe dieser Truppe bestand nach dem Wortlaut der genannten Verordnung darin: "Bei den mehr und mehr gefährlich anscheinenden Zeiten den armen Untertanen die landesobrigkeitliche Sicherheit, Schutz und Vorstand nachdrücklich zu erteilen".

Der Landesausschuss bestand aus 1 oder mehreren Oberoffizieren, 1 Oberfeldwaibel, 1 Bataillonstambour, 7 Unterfeldwaibel, 1 Führer zugleich Musterschreiber und Fourier, 40 Korporalen, 7 gemeinen Tambours, 7 Zimmerleuten und 800 Gemeinen. Zum Dienst herangezogen wurden aus den 7 Oberämtern des Fürstentums lediglich "Purschen" im Alter von 17 bis 30 Jahren. Heiratserlaubnis wurde diesen jungen Leuten erst nach mindesten dreijähriger Dienstzeit erteilt. Auch konnten die jungen Männer erst nach Erfüllung ihrer Dienstpflicht die öffentlichen Bürgerrechte erlangen.

Ellwangen stellt sich vor

Allgemeine Informationen über Ellwangen finden Sie im Stadtportrait von Ellwangen.

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